Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nicht die Kosten für den Heilpraktiker. Bitte beachten Sie, dass die privaten Krankenkassen (auch Zusatzversicherungen) und die Beihilfen nur bis zum jeweiligen Höchstsatz der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstatten.
Viele gesetzliche Kassen bezuschussen eine osteopathische Behandlung. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenversicherung über deren Bedingungen.
Die Behandlungen sind vor Ort in
bar von Ihnen zu begleichen.
Osteopathie Behandlung Erwachsene
Osteopathie Behandlung Babys, Kinder
Beratung, Diagnostik, Therapie (Frauenheilkunde, Schmerztherapie)
Infusion (je nach Inhalt und Dauer)
Neuraltherapie / Injektionen (je Umfang)